Wirtschaftsstrafrecht | Strafverteidigerin Andrea Liebscher

Die Corona Pandemie hatte diesem Projekt leider einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir haben aber alle relevanten Inhalte für Sie auf Liebscher Strafrecht verschoben.

Liebscher Strafrecht ist spezialisiert auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und vertritt Sie in Leipzig und bundesweit.

Der Praxisbereich Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder vorgetäuschten wirtschaftlichen Betätigung begangen werden. Ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts sind Straftaten, die in und von Unternehmen begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Korruptionsdelikte wie Untreue, Bestechung oder Korruption, Geldwäsche oder Bilanzdelikte. Darüber hinaus befassen wir uns mit Straftaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht wie Betrug, Unterschlagung, Wirtschaftsspionage, Unterschlagung, Insolvenz, Insolvenzverschleppung etc.

Auf unserem Strafrecht Blog bieten wir u.a. interessante Artikel zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts, wie z.B.:

Vermögensabschöpfung im Strafverfahren
Im Fall einer Verurteilung wegen einer Straftat werden gegen den oder die Verantwortlichen in der Regel Geldstrafen oder Freiheitsstrafen ausgesprochen. Sofern durch die Straftat etwas erlangt wurde, wird die Justiz diesen straftatbedingten Vermögenszuwachs abschöpfen – Verbrechen sollen sich nämlich nicht lohnen. Gerade wenn es bei Vermögensstraftaten wie Betrug oder Untreue um hohe Schäden geht, kann diese Maßnahme Betroffene sogar empfindlicher treffen als die eigentliche Strafe.

Insolvenzstrafrecht
1.600 Personen werden jährlich in Deutschland wegen Bankrott-Straftaten verurteilt. Geschäftsführer (oder andere Organwalter) und Gesellschafter von juristischen Person sind verpflichtet, im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihres Unternehmens unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Unwissenheit schütz hier übrigens nicht vor Strafe. Die Hintergründe dazu klären wir in unserem Blogartikel.

Arbeitsstrafrecht
Vielen Arbeitgebern ist nicht bekannt, dass Verstöße gegen diese Pflichten nicht nur zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, sondern auch zu Strafverfahren führen können. Zum Beispiel haben alle Arbeitsunfälle Strafverfahren gegen Verantwortliche zur Folge. Außerdem – ein klassischer Straftatbestand, den Arbeitgeber verwirklichen können, ist das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB. Wir gehen darauf in unserem Blogartikel näher ein.

Ermittlungen gegen Unternehmen
Strafverfahren richten sich im deutschen Recht immer gegen natürliche Personen als einzelne Beschuldigte, nie gegen Personengruppen oder juristische Personen. Dem Schuldprinzip liegt zugrunde: nur wer Schuld auf sich geladen hat, kann auch bestraft werden. Gegen Unternehmen können zwar keine Strafen mittels Strafverfahren, aber durchaus Geldbußen durch Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängt werden.

Wirtschaftsstrafrecht - Strafverfahren - Strafprozess
Wirtschaftsstrafrecht – Strafverfahren – Strafprozess

Interessante Fälle des Wirtschaftsstrafrechts

Der Siemens-Korruptionsskandal

Der Siemens-Korruptionsskandal ist ein großer Skandal, der 2006 enthüllt wurde. Es wurde angedeutet, dass Mitarbeiter in großem Stil Bestechungsgelder bezahlt haben, um Aufträge zu gewinnen[1]. Dieser Skandal forderte personelle Konsequenzen, da der damalige Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer im April 2007 zurücktrat und auch der Vorstandsvorsitzende, Klaus Kleinfeld, im selben Jahr sein Amt niederlegte. Das Landgericht München verhängte im Oktober 2007 eine Geldbuße in Höhe von 201 Millionen Euro gegen den Siemens-Konzern. US-Börsenaufsicht und das US-Justizministerium wurden ebenfalls auf die Affäre aufmerksam. Im November 2007 gab Siemens bekannt, dass über alle Bereiche hinweg zweifelhafte Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro entdeckt worden seien. Als Ergebnis der Ermittlungen wurde ein ehemaliger leitender Mitarbeiter im Mai 2008 vor dem Landgericht München wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstraße in Höhe von 108000 Euro verurteilt. Der Skandal hat Siemens schwer getroffen und mehrere Ermittlungen verursacht, die aufzeigten, wie weitreichend die Bestechungsgelder gingen.

[1] https://www.polizei.bayern.de

Der Schlecker-Prozess

Der Schlecker-Prozess ist ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, das gegen die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker erging. Sie wurden beschuldigt, unrechtmäßig Gewinne in Millionenhöhe aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt zu haben, nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging[1]. Der Bundesgerichtshof reduzierte das Strafmaß, jedoch müssen Lars und Meike Schlecker nun ins Gefängnis. Die Richter waren überzeugt, dass die Familie Schlecker Millionen beiseite geschafft hatte, um das Geld vor Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Anton Schlecker hatte für dieses Vergehen 2017 eine Bewährungsstrafe erhalten, während seine Kinder Lars und Meike Schlecker mit Haftstrafen ohne Bewährung bestraft wurden.

[1] https://www.tagesspiegel.de

Haftstrafe für Uli Hoeneß

Uli Hoeneß, der ehemalige Präsident des FC Bayern München, wurde am 13. März 2014 vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt[1]. Er hatte Einkommen, das er nicht versteuert und nicht gemeldet hatte, was zu einer schweren Strafe führte.

[1] https://www.sport1.de